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Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand 08.01.2008 |
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Übersicht über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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1.1
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Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlagen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB). Von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an
und widersprechen solchen hiermit. Mit seinem Vertragsangebot erklärt sich der Kunde mit dieser
Vertragsgrundlage ausdrücklich einverstanden.
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1.2
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Zwischen comtech und dem Kunden sind weitere Vereinbarungen nicht
getroffen worden und mündliche Zusagen wurden nicht abgegeben.
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2.1
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Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern ein unverbindlichen
Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons "Bestellung senden" geben Sie eine verbindliche Bestellung der im
Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden
der Bestellung. Der Kaufvertrag kommt mit unserer separaten Auftragsbestätigung oder Lieferung der Ware zustande.
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2.2
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Die dem Vertrag zugrunde liegenden Eigenschaften des Lieferungs- oder Leistungsgegenstandes ergeben
sich ausschließlich aus den Herstellerangaben in den jeweiligen Bedienungsanleitungen. Abweichungen
bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
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2.3
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Bei Software werden die Lizenzbedingungen sowie die Nutzungs- und Gewährleistungsbestimmungen des
jeweiligen Herstellers mit vereinbart, wenn der Kunde auf diese hingewiesen worden und ihm die
Möglichkeit verschaffen worden ist, in zumutbarer Weise davon Kenntnis zu erlangen.
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2.4
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Wird dem Kunden neben dem Kaufangebot ein Leasing- oder Finanzierungsangebot unterbreitet, so geschieht
dies grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Übernahme des Leasingvertrags bzw. der Finanzierung durch
die Leasinggesellschaft bzw. unserer Hausbank. Lehnen diese den Antrag des Kunden ab, so bleibt es uns
überlassen, vom Angebot bzw. dem Auftrag zurückzutreten oder auf die Erfüllung durch den Kunden
zu bestehen.
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Für Verträge, die wir ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunkationsmitteln wie z.B. Telefon oder Internet usw. mit Verbrauchern schließen, gelten die nachfolgenden Bedingungen:
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3. Widerrufsbelehrung nach § 355 BGB
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*** Beginn der Widerrufsbelehrung ***
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Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform
(z.B. Brief, Fax, eMail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens am Tag nach Erhalt der Ware und dieser Belehrung in Textform.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
comtech GmbH
Schaftrieb 5
71522 Backnang
Deutschland
eMail: shop@comtech.de
WIDERRUFSFOLGEN
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf.
gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise
nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz
leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf
deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre -
zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache
nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen,
wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag
von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt der Widerrufs
noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die
Rücksendung für Sie kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von
30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, so sind Sie auch
an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist
insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick
auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe
bereits zugeflossen ist, können Sie sich wegen der Rückabwicklung nicht nur an uns sondern auch an Ihren Darlehengeber
halten. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Edelmetallen
zum Gegenstand hat. |
*** Ende der Widerrufsbelehrung ***
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4. Preise, Lieferung, Zahlung
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4.1
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Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Lager inklusive der in der Bundesrepublik Deutschland
gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, jedoch ohne Versand- bzw. Transportkosten, Software, Installation,
Schulung oder sonstigen Nebenleistungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
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4.2
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Der Rechnungsbetrag wird bei Übergabe der Ware fällig. Skonti, Rabatte etc. bedürfen einer
schriftlichen Vereinbarung.
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4.3
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Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Fall nur erfüllungshalber. Alle tatsächlichen
Einziehungsspesen werden dem Käufer berechnet.
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4.4
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Ist der Kunde Kaufmann und gerät er mit der Zahlung in Verzug, so hat er, vorbehaltlich der Geltendmachung
weiterer Rechte, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu zahlen. Dem Kunden bleibt das
Recht unbenommen nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der geltend gemachten
Pauschale eingetreten ist.
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4.5
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Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragverhältnis beruht.
Der Kunde kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt sind.
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5.1
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Bei einer von uns nicht zu vertretenden Nichtbelieferung durch einen Vorlieferanten sind wir berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden wir den Kunden unverzüglich über die
Nichtverfügbarkeit der Ware informieren und seinen Gegenleistungen zurückerstatten. Ist der
Kunde Kaufmann, so ist die Lieferfrist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das
Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt ist.
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5.2
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Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter
Umstände, z.B. Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser, und ähnliche Umstände; Ausfall
von Produktionsanlagen und Maschinen; Streik und Aussperrung; Mangel an Material, Energie,
Transportmöglichkeiten; behördlichen Eingriffe verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen
Erfüllung unserer Verpflichtungen durch diese Umstände gehindert werden, die Lieferfrist um eine
angemessene Zeit. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei unseren Lieferanten eintreten.
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5.3
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Wenn dem Kunden dadurch, dass verbindlich vereinbarte Lieferfristen schuldhaft von uns nicht eingehalten
wurden oder wir in Verzug geraten sind, ein Schaden erwächst, so ist er unter Ausschluss aller weiteren
Ansprüche berechtigt, eine Entschädigung in Höhe von 0,5 % für jede Woche der
Verspätung, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen
Lieferung und Leistungen zu verlangen. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn unser Verzug auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder wenn ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart
wurde.
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5.4
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Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten des Kunden voraus.
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6.1
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Ist der Kunde kein Verbraucher, so geht die Gefahr auf ihn über, sobald die Sendung an die den
Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zur Versendung unsere Betriebsräume
verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Die gilt unabhängig davon, ob die
Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Ist die Ware am Lager
und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben,
so geht die Gefahr mit Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Dies gilt nicht
für Bringschulden und für Bestellungen im Versandhandel.
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6.2
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Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
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7. Verlängerter Eigentumsvorbehalt
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7.1
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Alle unsere Lieferungen erfolgen unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf
den Kunden über, wenn wir wegen aller unserer Forderungen aus dem Liefervertrag, sowie solcher, die im
Zusammenhang mit dem Kaufobjekt stehen, befriedigt worden sind. Ist der Käufer Kaufmann, so geht das Eigentum
auf ihn über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit uns getilgt hat.
Bei Zahlung mit Scheck geht das Eigentum mit Einlösung des Schecks über. Zahlungen werden grundsätzlich
auf die älteste Schuld getilgt. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für uns als Hersteller
im Sinne des ƒ 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren entsteht
für uns grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar bei Verarbeitung im
Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis der
Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte der Kunde Alleineigentümer werden, räumt er uns
bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die die Sache
unentgeltlich für uns. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert,
so gilt das nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
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7.2
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Vor der endgültigen Bezahlung ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Ein
Weiterverkauf ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs gestattet. Für den Fall des
Weiterverkaufs von Vorbehaltsware tritt der Kunde seine Kaufpreisforderungen bereits jetzt an uns ab.
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7.3
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Ist der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise im Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder
ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seines Zahlungsfähigkeit oder Willigkeit, so ist er nicht
mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. Wir können in einem solchen Fall die Rechte aus
§ 449 BGB geltend machen und/oder die Einziehungsbefugnis des Kunden gegenüber dem Warenempfänger
widerrufen. Wir sind dann berechtigt, Auskunft über den Warenempfänger zu verlangen, diese vom
Übergang der Forderung auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen des Kunden gegenüber den
Warenempfängern einzuziehen.
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7.4
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Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller
gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden einen
angemessenen Teil der Sicherungsrechte freigeben.
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7.5
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Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist die in unserem Eigentum stehende Ware vom Kunden gegen
Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden
ans uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.
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8.1
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Die Ansprüche des Käufers wegen Mängeln an der Kaufsache richten sich nach den gesetzlichen
Regelungen innerhalb der gesetzlichen Fristen, soweit sich aus dem Nachstehenden nichts anderes ergibt.
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8.2
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Der Ersatzanspruch für einen Schaden, der auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder
auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen beruht, wird durch diese Bestimmung nicht ausgeschlossen.
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8.3
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Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Verkauft der Kunde die von uns gelieferten Artikel an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen
gesetzlichen bzw. vertraglichen Gewährleistungsansprüche an uns zu verweisen.
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8.4
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Ist der Kunde Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht,
es sei denn, ihre Berechtigung ist durch uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
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8.5
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Ist der Kunde kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gilt folgendes:
Für den Fall, dass der Kunde ein System untereinander vernetzter Geräte (Netzwerk) erwirbt, sichert
er uns zu, nur geeignete (netzwerkfähige) Software entsprechend der Lizenzbedingungen der Hersteller
einzusetzen. Andernfalls stellt er uns von der Gewährleistung frei. Der Kunde willigt ein, dass wir
die Installationsdaten zum Zeitpunkt der Auslieferung protokollieren und bei uns im Hause speichern.
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8.6
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Gewährleistungsansprüch gegenüber comtech können nur dann geltend
gemacht werden, wenn der Mangel vorher gegenüber dem Hersteller erfolglos gerügt wurde. Der Kunde ist zu einer
gerichtlichen Geltendmachung nicht verpflichtet.
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Wird dem Kunden über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinaus eine Garantie gewährt, so
kann er vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Zusage, aus dieser Garantie keine Ansprüche auf
Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz herleiten, sondern nur Ansprüche auf Nachbesserung.
Ebenfalls kann er hieraus keinen Anspruch auf kostenlosen Austausch gegen Neuware oder auf Ersatzgeräte
für die Zeit der Reparatur herleiten. Die Garantierfrist beginnt mit der Übergabe der Ware an den
Kunden und wird durch die Nachbesserung nicht unterbrochen oder gehemmt. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt.
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10.1
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Wir haften nur für Schäden, die wir, ein gesetzlicher Vertreter oder ein Erfüllungsgehilfe
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Für Schäden aus Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von uns, eines gesetzlichen Vertreters
oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir auch bei Fahrlässigkeit. Dasselbe gilt bei der
Verletzung von Kardinalpflichten. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
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10.2
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Der Kunde wird auf die Möglichkeit von Datenverlust durch technisches Versagen und das daraus entstehende
Erfordernis einer täglichen Datensicherung ausdrücklich hingewiesen. Bei Verarbeitung wichtiger Daten
handelt ein Kunde grob fahrlässig, wenn er diese tägliche Sicherung unterlässt. Die Haftung
für Datenverlust wird begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Unsere Haftung ist auf den
Wiederherstellungsaufwand bei Vorliegen von Sicherungskopien beschränkt.
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11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
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11.1
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Für Verträge mit Kaufleuten wird als Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung, sowie
als Gerichtsstand unser Firmensitz vereinbart, mit der Maßgabe, dass wir auch berechtigt sind, am Ort
des Kunden zu klagen.
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11.2
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des einheitlichen Kaufgesetzes und
des Uncrital-Kaufrechts gelten zwischen uns und dem Kunden nicht.
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12. Änderungen und Nebenabreden
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Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Das gleiche gilt für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
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Comtech informiert |
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Newsletter an-/abmelden |
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Sicheres einloggen |
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Wurde soeben gekauft |
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